Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat kürzlich entschieden, dass auch die Heirat einer Witwe in Las Vegas als Wiederheirat zu werten ist.
In diesem Fall hat es die Witwe unterlassen, den Rentenversicherungsträger davon in Kenntnis zu setzen und die Witwenrente weiter bezogen. Das LSG hat dem Rentenversicherungsträger Recht gegeben, dass dieser die Witwenente (nach dem diesem die Wiederheirat bekannt wurde) von der Empfängerin ab dem Folgemonat der Heirat zurückfordern kann. Ein Erstattungsanspruch ist also grundsätzlich gegeben.
Wir stehen bei diesem Themenfeld gerne mit Rat und Tat zur Seite.