Seit Januar 2017 sind die Neuerungen des
Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft getreten.
Nach dem Motto „einfacher… gerechter… besser…“ soll vieles leichter werden! Die neuen Maßstäbe sind hier u.a. 5 Pflegegrade anstelle 3 Pflegestufen. Gemessen wird nun die Selbstständigkeit der Patienten und nicht mehr der Zeitaufwand. Minutenzählen gibt es nicht mehr.

Alle Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben, inklusive der Pflegestufe 0, müssen sich nicht neu begutachten lassen und auch keinen Antrag für die Überleitung in einen Pflegegrad stellen – dies geschieht ganz automatisch.

Jeder, der bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhält, bekommt diese auch zukünftig in mindestens gleicher Höhe. Niemand wird schlechter gestellt. Häufig erhalten Sie sogar weitaus höhere Leistungen.