Nun wirkt sich die Niedrigzinsphase erstmals direkt auf Betriebsrentenzahlungen aus.

Für etwa 80 000 Arbeitnehmer wird die Verzinsung ihrer Verträge mit Genehmigung der Bafin  von vormals 3,25 % auf nunmehr 1,25 % ab Januar 2017 herabgesetzt.  Eine entsprechende Vertragsklausel sah die Möglichkeit ausdrücklich vor, wenn die wirtschaftliche Lage dies erfordere.

Dieser Schritt soll verhindern, dass die betroffene Pensionskasse gänzlich zahlungsunfähig wird. Ähnliches droht wohl auch bei anderen Pensionskassen. Im konkreten Fall verlieren die Arbeitnehmerkleinerer und mittlerer Unternehmen  etwas 16 % der bisherigen Betriebsrentenanwartschaft. Laufende Renten sind nicht betroffen.