Das seit dem 1. Juli 2017 nun voll wirksame Flexirentengesetz bringt für ALLE Pflegepersonen, welche bereits in Rente sind, wesentliche Neuerungen:
- Solange die Regelaltersgrenze der Pflegeperson noch nicht erreicht ist, besteht ab sofort bei einem Pflegeumfang von mindestens 10 Stunden/Woche Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rente des Pflegenden wird im Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze neu festgestellt
- Wenn Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, kann die Rente unter bestimmten Umständen ebenfalls noch dauerhaft erhöht werden. Diese Chance sollten sich ALLE diese Pflegepersonen auf keinen Fall entgehen lassen!
- Sollte bislang wegen fehlenden Voraussetzungen keine Altersrente bezogen werden, kann altersunabhängig noch ein Rentenanspruch erworben werden!
Gerne stehen wir ihnen für Beratung und auch die Umsetzung der Ansprüche zur Verfügung.