Der Bundesverband der Rentenberater e.V. begrüßt, dass die
Bundesregierung die Grundrente noch vor der Sommerpause
verabschiedet hat.
„Dass wir in Deutschland eine Grundrente bekommen, durch die
Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, mehr bekommen als die Grundsicherung, war überfällig.“,
sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der
Rentenberater e.V.
Besonders wichtig war nach Ansicht der Rentenexperten, dass die

Grundrente nach jahrelanger Diskussion nun doch noch vor der
Sommerpause verabschiedet wurde. Das sei ein starkes Signal in
Richtung der Menschen, die bisher befürchten mussten, von ihrer
Rente nicht leben zu können.
Positiv bewerten die Rentenexperten die Finanzierung über einen

zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 1,4 Milliarden. So werden
nicht nur die Beitragszahler belastet. Allerdings hätte man hier
durch eine Erstattungsvorschrift des Bundes zielgerichtet sicher-
stellen sollen, dass die tatsächlichen Kosten einschließlich der
Verwaltungskosten vom Bund vollständig getragen werden.
Ärgerlich findet die Präsidentin, dass für den Zugang zur

Grundrente nun doch die Einkommenssteuerbescheide aus den
letzten Berufsjahren herangezogen werden und nicht das ab
Rentenbeginn zu erwartende Einkommen.
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 bedeutet das, dass zunächst

nur die Einkommen aus den Jahren 2019 oder 2018 die
Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung der Grundrente bilden. Weil aber die letzten
Berufsjahre häufig die einkommensstärkeren
Jahre sind, kann sich der Bezug der Grundrente bei vielen
Berechtigten um bis zu 3 Jahre verzögern.
Den Änderungsvorschlägen des Bundesverbandes der

Rentenberater e.V. hatte sich auch der Bundesrat in seiner
Stellungnahme zum Gesetzentwurf angeschlossen.
Auch werden Zeiten des Mutterschutzes und (in vertretbarem Maß) der Arbeitslosigkeit

endgültig nicht als Grundrentenzeiten berücksichtigt.
„Unserer Auffassung nach ist das eine unzulässige Benachteiligung

dieser Personengruppen. Frauen im Mutterschutz dürfen ja gar
nicht arbeiten. Aber für diese ‚Zwangspause‘ gibt es keine An-
rechnung in der Grundrente. Das ist schlicht nicht fair.“, erläutert
Voss.
Menschen, die schon jetzt zu niedrige Renten beziehen, sollten sich

zudem im Klaren darüber sein, dass sie unter Umständen bis Ende
2022 auf ihre Grundrente warten müssen.
Zunächst werden nämlich die Anträge von ‚Neu-Rentnern‘ mit Blick auf die Grundrente bearbeitet.
Ansprüche von Bestandsrentnern sollen erst danach berücksichtigt werden.
„Die Deutsche Rentenversicherung rechnet aktuell mit einem Beginn für die Bestandsrentner ab dem 01.07.2021.

Aber man darf gespannt sein, ob und wie sie das umsetzen werden.
Zum einen gibt es die bekannten personellen Engpässe und
für den automatisierten Datenabgleich mit dem Finanzamt gibt
es bisher kein Verfahren, auf das sie aufsetzen können.“,
erklärt Voss.
Offen bleiben auch wichtige Fragen des Datenschutzes, „so halten

wir zum Beispiel den automatisierten Datenabgleich bei Ehepaaren
oder eingetragenen Lebensgemeinschaften rechtlich für
bedenklich.“, sagt Voss.

Fazit:
Das Gesetz zur Grundrente war längst überfällig und ist in seinen

Eckpunkten gut für viele Menschen, die wegen zu geringer
Einkommen keine auskömmliche Alterssicherung erwerben
konnten. Ein umfassender Schutz vor Altersarmut ist die
Grundrente nicht und es wird für viele Versicherte noch
Klärungsbedarf geben.