Weil der Status mitarbeitender Gesellschafter neu eingestuft wird, drohen fünf- bis sechsstellige Beitragszahlungen. Viele Jahrzehnte lang wurden mitarbeitende Gesellschafter – zum Beispiel in Familienunternehmen – als selbstständig Tätige angesehen und haben sich entsprechend privat abgesichert. Bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger wird in den letzten Jahren verstärkt die Auffassung umgesetzt, dass mitarbeitende Gesellschafter unter Umständen sozialversicherungspflichtig sind. […]